MAK-Grenzwertüberwachungen (TLV) müssen zuverlässig sein, da ihnen gemäß, eine Notabschaltung für den Fall eines Ozonlecks eingeleitet werden muss, um Mensch und Material zu schützen. Die Einhaltung der Sicherheitsstandards UVV ZH 1/474, S2, S8, DIN19627, CEN/TR 14740 und DVGW muss gewährleistet sein. Zum Personenschutz sollten tragbare Geräte mit Batterie verwendet werden.